PrivatpatientInnen
Es gibt drei Gruppen von PrivatpatientInnen,
die unterschieden werden müssen:
- Selbstzahler
- Menschen, die voll durch eine Private Krankenversicherung versichert sind
- Menschen, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind und auch über die Beihilfe Zuschüsse erhalten.
Selbstzahler
Selbstzahler vereinbaren mit uns ein festes Stundenhonorar:
psychotherapeutische Einzelbehandlung 50 min.
gemäß Gebührenordnung GOP |
100,56 EUR |
Coaching und Supervision für beratende Berufe
(i.d.R. steuerlich absetzbar) |
100,00 EUR |
Psychologische Beratung
(Thema frei wählbar) |
100,00 EUR |
Paartherapie 50 min
(ein Therapeut) |
110,00 EUR |
Wenn bei paartherapeutischen Sitzungen in gemeinsamen Einvernehmen die Sitzung um mehr als 10 min überzogen wird, wird die zusätzlich verbrauchte Zeit anteilig in Rechung gestellt.
Soziale Aspekte (Studium, Mutterschaft etc.) werden von uns berücksichtigt. Bitte sprechen Sie offen mit uns.
Nur Selbstzahler haben die Möglichkeit, ohne Begrenzung der Anzahl alle Formen der von uns angebotenen Therapien in Anspruch zu nehmen und sind nicht genötigt, die Formalitäten der Krankenkassen abzuwickeln. Sowohl die gesetzlichen wie auch die privaten Krankenkassen haben strenge Vorschriften, die Ihre Möglichkeiten einschränken. Paartherapie ist grundsätzlich immer nur als Selbstzahler möglich.
Menschen, die voll durch eine private Krankenversicherung versichert sind
Allen, die privat versichert sind, sei nahegelegt, zuerst ihren Vertrag genau zu lesen, um keine bösen Überraschungen zu erleben. Häufig genug werden gerade im Bereich Psychotherapie Beschränkungen gemacht, die die Leistungsverpflichtung zum Teil drastisch einschränken. Ganz wenige private Krankenkassen, so z.B. die HUK, weigern sich aus Kostengründen, die Therapien bei den Psychologischen Psychotherapeuten zu übernehmen und beschränken ihre Leistungen auf Ärzte. Mit dieser Politik reduzieren sich die für diesen Personenkreis zur Verfügung stehenden Therapieplätze auf rund ein Drittel.
Andere Beschränkungen sind häufig in der Gesamtmenge der übernommenen Sitzungen zu finden, unabhängig von der medizinischen Notwendigkeit. übliche Einschränkungen sind z.B.
- nur 30 Sitzungen pro Jahr, die aber voll - oder
- 50 Sitzungen voll, dann 30 zu 75 %, dann nur noch 50 %
Praktisch immer wird verlangt, daß ein Arzt die Notwendigkeit mit bestätigt, oder formal die Verantwortung für die Therapie mit übernimmt. Genauso wird immer ein mehr oder weniger ausführlicher Bericht des Therapeuten verlangt, der darlegen muß, wie er beim Patienten die Behandlung durchführen will. Dabei muß auch ausführlich auf die Biographie des Patienten eingegangen werden. Natürlich wird dabei der Datenschutz beachtet. Wenn Sie dies alles nicht wollen, dann bleibt nur der Weg, die Therapie selbst zu bezahlen.
Menschen im öffentlichen Dienst
Bitte lesen Sie zunächst den Abschnitt für die privat versicherten Patienten und kommen Sie dann hierher zurück, um die Besonderheiten der Beantragung von Therapie für Beihilfe zu erfahren
Erfreulicherweise sind die Probleme der Ungleichbehandlung in der Bezahlung von Ärzten und Psychologischen Psychotherapeuten beseitigt worden.
Informationen zu den im Jahr 2000 geänderten Beihilfevorschriften.
Trotzdem muß Psychotherapie auch bei der Beihilfe vorher beantragt werden. Sie müßen den Antrag unterschreiben, einen Konsiliarbericht eines Arztes einholen und der Therapeut muß einen umfassenden Bericht mit Symptomatik, Biographie und Behandlungsplan schreiben. Auch dieser Bericht wird natürlich anonymisiert und in einem verschlossenen Umschlag verschickt, trotzdem geht der Vorgang durch die Personalabteilung. Dieses Problem ist schon sehr oft beklagt worden, eine Abhilfe dafür ist aber nicht in Sicht.