Soziale Probleme, wie Mobbing, (drohende) Arbeitslosigkeit, Geldsorgen usw.

Seit sich in den letzten Jahren das soziale Klima in Europa und in der westlichen Welt insgesamt verschlechtert hat, sind auch hier in Westdeutschland viele Menschen in sozialer Not geraten. Der sich durch die verschlechternde Wirtschaftslage verschärfte Wettbewerb in der Berufswelt führt auch zu einem deutlich gestiegenen Auftreten von Mobbing.

Diese Probleme sind in den letzten Jahren so gravierend geworden, dass es einer Reihe von größeren Industrieunternehmen sowie auch bei öffentlichen Einrichtungen notwendig erschien, besondere Beratungsstellen für ihre Mitarbeiter einzurichten. In diesen Zusammenhang ist es nicht verwunderlich, dass auch immer häufiger Patienten bei Psychologen und Psychotherapeuten anrufen, um sich diesbezüglich geraten zulassen. Nach unseren Erfahrungen ist der Anteil der Hilfestellung, den Psychotherapeuten dabei geben können, eher gering. Häufig sind die sozialen und juristischen Probleme zentral.

Für diese Fragen sind Psychotherapeuten in der Regel aber nicht ausgebildet. In besonderen Fällen, wo ein schlechtes soziales Klima und einer Atmosphäre des Mobbings ein ganzes Team betrifft, können speziell ausgebildete Psychologen Hilfestellung gegeben.

Aber auch andere soziale Faktoren, wie zum Beispiel Arbeitslosigkeit bzw. allgemeine Angst vor Stellenabbau und wirtschaftlichen Abschwung können einen Menschen, der in wesentlichen mit sich und seinem Leben zurechtkommt, über eine bestimmte Grenze hinweg schubsen, in der er die Angst nicht mehr abwehren kann. So können soziale Probleme unter Umständen ursächlich zum Ausbruch einer depressiven oder ängstlichen Störung beitragen.

Für die Psychotherapie ist hier aber von entscheidender Bedeutung, welchen Anteil die innerpsychischen Faktoren des Betroffenen dabei spielen. Dies ist nicht immer leicht zu beurteilen. Man muss sich auch die Frage stellen, ob man in den zeitlichen und wirtschaftlichen Rahmen, in dem sich eine Psychotherapie abspielt, mit vertretbarem Aufwand Ergebnisse erreicht, die den Einsatz rechtfertigen.

In diesem Zusammenhang ist es wichtig, einmal auf die Problematik des Krankheitsbegriff ist in der Psychotherapie einzugehen. Der durchschnittliche Bürger, der in unseren Sozialstaat aufgewachsen ist, geht davon aus, dass er, wann immer er sich krank fühlt, kostenlos schnell und kompetente Hilfe erwarten darf.

Während dies mit zunehmenden Einschränkungen im Bereich der somatischen Gesundheitspflege noch zutrifft, hat der Gesetzgeber für die Psychotherapie etliche Einschränkungen festgelegt, die in den so genannten Psychotherapie - Richtlinien genaustens beschrieben worden sind. Darin wurde festgelegt, dass die Frage einer Behandlungsbedürftigkeit von Psychotherapie mit Psychotherapie davon abhängig ist, dass die Behandlung (die dann von den Krankenkassen bezahlt werden soll) ausschließlich der Behandlung einer Erkrankung bedienen darf, welche auf seelisch - psychologischen Ursachen beruht.

Diese Festlegung machte zwar vordergründig Sinn (es kann ja schliesslich nicht für alle denkbaren Probleme im Leben eines Bürgers bezahlt werden), beinhaltet aber eine Vielzahl von Problemen.

  • Wie soll nun mit den Menschen verfahren werden, die auf Grund der oben angeführten sozialen Probleme psychische Schwierigkeiten bekommen?
  • Sind sie im Sinne der Richtlinien krank oder haben sie soziale Probleme?
  • Wie ist der Umstand zu bewerten, dass Menschen mit psychischen Problemen (Alkoholismus, Depressionen, Persönlichkeitsstörungen, etc.) ungleich viel häufiger auch soziale und wirtschaftliche Probleme bekommen?

All diese Fragen sind noch offen und werden in Fachkreisen intensiv diskutiert. Zur Vertiefung dieser Fragen folgen Sie bitte diesen Link. Es ist dabei nahe liegend, das die Bereitschaft der Gesellschaft, für die Behandlung solcher Probleme Geld aufzuwenden, in einen sehr engen Zusammenhang zur allgemeinen wirtschaftlichen Lage steht.

Die Psychotherapie, welche über die gesetzlichen wie auch die privaten Kranken Kassen bezahlt werden soll, ist regelmäßig genehmigungspflichtig. Dies bedeutet konkret, dass alle Behandlungen vor ihrer Durchführung von den Krankenkassen genehmigt werden. Dazu wird das so genannte Gutachterverfahren durchgeführt. Dabei muss der behandelnde Therapeut einen mehr oder weniger umfassenden Bericht mit Behandlungsplan, Diagnose, Prognose und den Therapiezielen an die Kasse einreichen. Dieser anonymisierte Bericht wird von einem externen Gutachter, ebenfalls einen erfahrenen Psychotherapeuten, beurteilt.

Auch dieses Verfahren wird in Fachkreisen sehr intensiv und vor allem kontrovers diskutiert. Eine Vertiefung der Problematik an diesem Punkt sprengt aber den Rahmen des Textes.

Schwere des Symptoms
Sehr, sehr abhängig von der Person und den näheren Umständen, gewöhnlich ist ein hohes Maß an subjektiven Leiden gegeben.
Therapieformen, die zur Behandlung in Frage kommen
Eine spezifische Therapieform gibt es nicht.
Dauer der Behandlung
Eine Behandlung ist selten indiziert.
Kostenübernahme
Die Krankenkassen, sowohl privat wie gesetzlich, treten in der Regel nicht für die Behandlungskosten ein.